Wochenbericht für die 15. Kalenderwoche 2021

Liebe Leserinnen und Leser meines Wochenberichts,

in dieser Woche veranstaltete der Naturschutzbund (NABU) eine Diskussionsveranstaltung zur Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP). Im Rahmen der zweistündigen Veranstaltung sprachen wir über die Umsetzung der GAP in Deutschland. Dabei ging es vor allem um die sogenannten Öko-Regelungen und die Frage, ob diese den dramatischen Verlust der Biodiversität in der Agrarlandschaft stoppen können. Die Öko-Regelungen sind eine große Neuerung in der grünen Architektur der zukünftigen GAP. Ab dem kommenden Jahr sollen 25 Prozent der Direktzahlungen für die neuen Öko-Regelungen (‚Eco Schemes‘) eingesetzt werden. Mit diesen Mitteln können nun gesellschaftlich geforderte Umweltleistungen in der Landwirtschaft gezielt honoriert werden. Die auf der Agrarministerkonferenz erzielte Einigung ist aus meiner Sicht eine wichtige Grundlage für die Abkehr von den flächenbezogenen Direktzahlungen, hin zur Entlohnung der von der Landwirtschaft erbrachten Ökosystemleistungen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich schon seit Jahren für ein leistungsgerechtes Agrarfördersystem ein. Denn am Ende sind unsere Landwirt*Innen diejenigen, die Natur- und Artenschutzmaßnahmen in die Fläche bringen.

Auf der Fraktionssitzung am Dienstagnachmittag sprachen wir unter anderem über die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die Fakten der aktuellen Lage sprechen eine eindeutige Sprache: hohe Inzidenzwerte und immer mehr Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser. So kann es nicht weiter gehen. Wir werden das Virus nur in den Griff bekommen, wenn Bundestag, Bundesregierung und die Bundesländer an einem Strang ziehen. Daher haben sich Bund und Länder einvernehmlich darauf verständigt, das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen. Ziel ist es, rechtssichere, verständliche und vor allen Dingen bundeseinheitliche Maßnahmen festzulegen, die greifen sobald die Inzidenz von 100 überschritten wird. In diesem Fall gelten überall die gleichen Regeln: für Ausgangsbeschränkungen ebenso wie für private Treffen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits seit November vergangenen Jahres für rechtssichere, transparente und bundeseinheitliche Regeln zur Eindämmung der Pandemie eingesetzt. Viele Monate hat sich die Union, aber auch das Bundeskanzleramt gegen unsere Vorschläge gesperrt. Umso mehr begrüßen wir, dass beim Koalitionspartner offensichtlich ein Umdenken stattgefunden hat und die Bundesregierung jetzt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht hat.

Wie bereits im letzten Wochenbericht angekündigt, sprach ich am Mittwoch auf der Demonstration von Land Schafft Verbindung und dem Bund deutscher Milchviehhalter zur geplanten UTP-Richtlinie. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung der UTP-Richtlinie eine große Chance, um für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette zu sorgen und Landwirt*Innen vor unlauterem Geschäftsgebaren der großen Handelsunternehmen zu schützen. Der Gesetzentwurf von Frau Klöckner geht in die richtige Richtung, aber wir sind der Meinung, dass wir die Chance nutzen und weitere Punkte umsetzen sollten. Wir fordern unter anderem, den Verkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten zu verbieten. Zudem wollen wir die Verbotslisten offenhalten, um auf kreative Ausweich- und Umgehungsbewegungen reagieren zu können und sofern notwendig, auch weitere Praktiken erfassen zu können, die im Gesetz nicht ausdrücklich aufgeführt werden. Diese Punkte werden es aller Voraussicht nach nicht ins Gesetz schaffen. Denn gegen all diese Punkte sperrt sich die Union, die sich selbst gerne als Schutzmacht der Landwirt*Innen bezeichnet.

Auf der Kundgebung von Land schafft Verbindung und dem Bund deutscher Milchviehhalter
Auf der Kundgebung von Land schafft Verbindung und dem Bund deutscher Milchviehhalter

Der Branchenverband der Tiefkühlwirtschaft hat am Donnerstagmorgen zu einer Podiumsdiskussion zur Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft geladen. Gemeinsam mit Vertreter*Innen anderer Parteien sowie Unternehmern der Tiefkühlindustrie diskutierten wir darüber, wie sich die Landwirtschaft von morgen gegen die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels absichern und zugleich im Wettbewerb bestehen kann. Ich habe in der Diskussion deutlich gemacht, dass jahrelange Weltmarktorientierung und der Anspruch auf Kostenführerschaft meiner Meinung nach ein Irrweg sind, der sich jetzt für die landwirtschaftlichen Betriebe rächt. Wichtiger ist, dass Lebensmittel den Preis bekommen, den sie in der Herstellung verdienen. Die Industrie muss ihren regionalen Vertragslandwirten bessere Angebote machen und mit vernünftigen Einstandspreisen und langfristigen Verträgen Garantien geben.

Anschließend verfolgte ich die Plenardebatte über die Einbringung des Nachtragshaushalts 2021. In den vergangenen Monaten haben wir viel Geld in die Hand genommen, um der Pandemie und ihren Folgen mit voller Kraft entgegenzutreten. Aufgrund des länger andauernden Lockdowns sieht der Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 zusätzliche Mittel von rund 60 Milliarden Euro zur Bekämpfung des Virus, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zum Erhalt des sozialen Zusammenhalts in unserem Land vor. Und auch wenn die akute Krise überwunden ist, wird es noch dauern, bis wir die Folgen der Pandemie hinter uns lassen können. Deshalb ist es richtig, dass wir auch 2022 von der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse Gebrauch machen.

Abends sprach über ich im Plenum zum Insektenschutzgesetz. Das Insektenschutzpaket der Bundesregierung führt in der gesellschaftlichen Diskussion zu häufigen Verwirrungen. Denn das vom Bundesumweltministerium vorgelegte Insektenschutzgesetz enthält keinerlei Regelungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln außerhalb von Naturschutzgebieten. Diese werden im Rahmen der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geregelt. Mit dem Insektenschutzgesetz hingegen werden artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern unter Schutz gestellt. Auch die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten kann künftig eingedämmt werden. Das Gesetz ermöglicht selbstverständlich auch weiterhin Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik, wie sie zum Beispiel durch den „Niedersächsischen Weg“ bestehen. Im Rahmen dieses bundesweit einmaligen Gesellschaftsvertrages verpflichten sich die Akteure, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Im Gegenzug sichert die Politik den Landwirt*Innen zu, dass die geforderten Leistungen auch honoriert werden. So wird beispielsweise der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel belohnt. Dafür stellt die Landesregierung 120 Millionen Euro zur Verfügung. Damit folgt Niedersachsen unserem Leitgedanken: Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen. Über kooperative Ansätze wie diesen können wir den aktuellen Herausforderungen in der Landwirtschaft entgegentreten.
Der Niedersächsische Weg ist auch im Rahmen der Pflanzenschutzverordnung gesichert. Auf Druck des Landes Niedersachsen sieht die Verordnung vor, dass der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen in FFH Gebieten, die keine Naturschutzgebiete sind, mittels freiwilliger Vereinbarung und Maßnahmen erreicht werden sollen. Meine Rede in voller Länge: https://dbtg.tv/fvid/7515385

Nachdem ich heute größtenteils im Büro verbrachte, ging es am Nachmittag zurück in die Heimat.

Ich wünsche Ihnen und Euch ein erholsames Wochenende. Bleiben Sie/bleibt gesund.

Ihr/Euer Rainer Spiering, MdB