Der Weg für die Mietpreisbremse ist endlich frei. Das Gesetz wurde heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Zudem erhält auch das Bestellerprinzip Einzug ins Maklerrecht.
Dazu erklärt der Abgeordnete Rainer Spiering: „Hunderttausende Mieterinnen und Mietern werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten und Ballungszentren wie Osnabrück vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird.“
„Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme“, erklärt Spiering weiter. „In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt damit fortan auch bei der Wohnungssuche.“
Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung, in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.
Insgesamt schaffen die Änderungen einen gerechten Ausgleich zwischen Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft wollen wir fördern und erhalten. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden. Deswegen gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen“, so Spiering abschließend.