Wie der Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfuhr, bekommt das Quakenbrücker Mehrgenerationenhaus eine Förderung von 40.000 Euro.
Das neue Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland zielt auf eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen.
„Die Mehrgenerationenhäuser sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil im sozialen Füreinander der Bewohnerinnen und Bewohner geworden, darüber hinaus leisten sie wertvolle Arbeit in den Kommunen“, erklärt Rainer Spiering.
„Mehrgenerationenhäuser stehen für das generationenübergreifende Miteinander, Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen“, ergänzt Samtgemeindebürgermeister Claus Peter Poppe.
Mehrgenerationenhäuser sind nah dran an den Menschen in ihrer Umgebung. Sie nehmen deren Bedürfnisse ernst und speisen diese ein in den kommunalen Diskurs. Durch ihren offenen und unkomplizierten Zugang erreichen sie auch Menschen, die Berührungsängste haben oder sich nicht zugehörig fühlen und können als Sprachrohr derjenigen fungieren, die sonst oft ungehört bleiben. Die Mehrgenerationenhäuser fördern den Dialog, stärken echte Bürgerbeteiligung und den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit werden Sie zum wichtigen Partner ihrer Kommune.
Mehr Freiraum für Einsatz der Fördermittel
Die Fördersumme beträgt 40.000 Euro im Jahr. Die Förderung besteht aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land.
Die bisherige Vorgabe im Aktionsprogramm II, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mehrgenerationenhäuser Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquirieren können als Personalkosten.
Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von 4 Jahren (01.01.2017 bis 31.12.2020). Aus haushaltsrechtlichen Gründen (Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) können die Bewilligungen jeweils nur jährlich erteilt werden.