Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt vom 15. November bis 15. Dezember 2015 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bekämpfung von Umgebungslärm an Bahnstrecken durch.
„Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen und Kommunen, die von Schienenlärm betroffen sind, haben nun die Möglichkeit, eine Rückmeldung zum bereits veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zu vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben“, fasst der Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering zusammen.
Auf der Beteiligungsplattform des EBA (www.laermaktionsplanung-schiene.de) steht zu diesem Zweck ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt oder auch ausgedruckt und anschließend eingeschickt werden kann. Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden als Auswertungen in den Pilot-Lärmaktionsplan Teil B einfließen. Auch dieser Plan enthält noch keine konkreten Maßnahmen sondern stellt die politischen Aktivitäten den konkreten Bedürfnissen gegenüber. Daher ruft Rainer Spiering alle von Schienenlärm Betroffene auf, sich hier zu beteiligen. Nur wenn die einzelnen Bedürfnisse erfasst sind, kann in der Folge der eigentliche Aktionsplan mit konkreten, bedarfsgerechten Maßnahmen erstellt werden.
„Eine rege und konstruktive Beteiligung für das Projekt ist daher sehr wichtig: Das Eisenbahn-Bundesamt ist dabei auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Nutzen Sie diese Chance“, rät Rainer Spiering abschließend. Nach einer 2002 von der Europäischen Union beschlossenen Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm an Bahnstrecken ermitteln alle EU-Staaten derzeit Lärmdaten für eine effektive Lärmaktionsplanung. Mit einer großen Online-Umfrage, hatte das in Deutschland zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in einer 1. Phase Daten über die Lärmbelastungen an Schienenwegen außerhalb von Ballungsräumen ermittelt.