Zum Arbeitsschutzkontrollgesetz

Arbeit darf nicht krank machen. Darum sorgen wir für verlässlichen Gesundheitsschutz bei der Arbeit – mit häufigeren Kontrollen und einer Mindest-Kontrolldichte. Auch in der Fleischwirtschaft dürfen sich ArbeitgeberInnen der Verantwortung für ihre Beschäftigten nicht entziehen. Deshalb sorgen wir auch dort jetzt für Recht und Ordnung. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde am 16. Dezember 2020 im Deutschen Bundestag beschlossen.

Arbeitsschutzkontrollgesetz
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