Weiträumige Erdverkabelung greifbar

Unter dem Motto „Möglichkeit der Erdverkabelung erweitern“ hatte der Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering am 20. Juli 2015 zu einer Diskussionsveranstaltung eingeladen. Gäste auf dem Podium waren Johann Saathoff, Bundestagsabgeordneter und energiepolitischer Koordinator sowie Kreisrat Dr. Winfried Wilkens. Ergebnis des Abends: Die Region kann auf eine erweiterte Erdverkabelung hoffen.

Johann Saathoff hatte eine gute Nachricht für den Osnabrücker Raum mitgebracht. In der letzten Woche hatte sich die Bundesregierung in Sachen Energieleitungsausbaugesetz (ENLAG) den Empfehlungen des Bundesrates angeschlossen. Dies bedeutet, dass für die regionale Trasse 16 (Lüstringen-Wehrendorf) nun Teilerdverkabelungen über die Gesamtstrecke befürwortet werden. Bisher galt dies nur für die Einführung ins Umspannwerk Lüstringen. Der geänderte Gesetzesentwurf soll im Herbst durch den Bundestag beschlossen werden. Dass die SPD-Bundestagsfraktion noch mehr erreichen möchte, machte Rainer Spiering deutlich: „Wir brauchen die Möglichkeit, Erdkabel auch bei anderen als den Pilotvorhaben einsetzen zu können, nur so schaffen wir in der Öffentlichkeit eine breite Akzeptanz“.

Auch Kreisrat Dr. Wilkens möchte, dass bei der Teilerdverkabelung die Beschränkung auf die Pilotstrecken entfällt: „Pilot- und Nichtpilotstrecken werden zeitgleich gebaut, daher macht die Beschränkung schlicht keinen Sinn.“ Mit einer generellen Ausweitung wäre auch der geplanten Strecke im Nordkreis (von Cloppenburg bis Conneforde über Merzen) geholfen.

Nach der Anerkennung des Erdkabelvorrangs im Hochspannungsgleichstrombereich (HGÜ), was in Niedersachsen vor allem für die Südlinktrasse von Bedeutung ist, kommt nun auch Bewegung in die Höchstspannungsdrehstromübertragung (HDÜ), die im Osnabrücker Land vorherrscht. Johann Saathoff räumte außerdem mit dem oft beschrieben Kostenvorteil der Freileitungen auf. Zwar ist das Kostenverhältnis Freileitung zu Erdkabel derzeit realistisch bei 1 zu 4. „Nicht eingerechnet sind hier aber die Kosten, die durch den Widerstand in der Bevölkerung entstehen“, stellte Saathoff klar.

Eine weitere Verbesserung des Gesetzentwurfs zielt darauf, dass die Kriterien, wie Abstand zur Wohnbebauung oder Belange des Naturschutzes, nicht auf der gesamten Länge vorliegen müssen und damit auch längere Abschnitte von zehn bis 20 Kilometern anstatt der bisherigen drei bis fünf Kilometer mit Erdkabel realisiert werden können.

Beim Thema Erdverkabelung ist das letzte Wort offensichtlich noch nicht gesprochen.