Weiterentwicklung der Pflegeberufe – Das neue Pflegeberufegesetz

Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion hatten Dr. Carola Reimann und Rainer Spiering zu einer Informationsveranstaltung über das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufsgesetz) in die Seniorenwohnanlage Fürstenhof geladen. Zahlreiche Gäste nutzen die Gelegenheit, um über die geplanten Änderungen zu diskutieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion will für bessere Bedingungen für die Auszubildenden und alle Pflegefachkräfte sorgen, den Fachkräftemangel in der Pflege bekämpfen und die pflegerische Versorgung insgesamt verbessern.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns seit langem dafür eingesetzt, eine neue Grundlage für eine gerecht finanzierte, moderne und durchlässige Pflegeausbildung zu finden. Dies ist jetzt nach jahrelangen Diskussionen endlich gelungen. Damit werden wir die Attraktivität des Pflegeberufs und langfristig die Qualität der Pflege insgesamt steigern“, fasste Rainer Spiering den Ansatz für die Gesetzesänderung zusammen.

Die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Die generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher.

„Für die Pflegekräfte selbst bedeutet das bessere Chancen auf wohnortnahe Beschäftigung und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Das führt insgesamt zu mehr Wettbewerb in der Pflegebranche und wird langfristig für mehr Lohngerechtigkeit sorgen. Davon werden vor allem Frauen profitieren, die im Pflegebereich deutlich überrepräsentiert sind“, betonte Dr. Carola Reimann.

Mit Carola Reimann (links) und Antje Schulte-Schoh
Mit Carola Reimann (links) und Antje Schulte-Schoh

Die Änderung sichert die Finanzierung der Pflegeausbildungen langfristig ab. Dazu gehört auch, dass die Erhebung von Schulgeld ausgeschlossen wird, das in manchen Bundesländern noch gezahlt werden muss.

„Wenn wir die Pflegeberufe heute attraktiver machen, verbessern wir damit morgen die pflegerische Versorgung von allen Patientinnen und Patienten, besonders auch die von Kindern und älteren Menschen“, waren sich die beiden Abgeordneten einig.

Das Pflegeberufegesetz ist das jüngste Reformgesetz im Bereich der Pflege. Bereits über die Pflegestärkungsgesetze I und II hat die Koalition viele Leistungsverbesserungen geschaffen und einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezog sich bislang vor allem auf körperliche Einschränkungen. Künftig werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Dadurch erhalten alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.