Hilfe zur Selbsthilfe für die Landwirte

Rainer Spiering, Sprecher für Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion:

SPD-Bundestagsfraktion verabschiedet Positionspapier zur Landwirtschaftlichen Risikovorsorge und schlägt einen Nationalen Agrar-Fonds (NAF) vor.

Proaktives Handeln und Vorsorge ist besser, als im Nachhinein reagieren zu müssen. Wir wollen die Landwirte in Vorhand bringen und unabhängiger von steuerlichen Hilfszahlungen machen – Hilfe zur Selbsthilfe. Nur so müssen sie nicht in schwierigen Situationen als Bittsteller beim deutschen Steuerzahler auftreten.

„Im Rahmen der SPD-Bundestagsfraktionssitzung wurde gestern ein Positionspapier zur Einrichtung eines nationalen Solidarfonds der Landwirtschaft beschlossen.

Derzeit werden staatliche Zuwendungen über die nationale Rahmenrichtlinie (RRL) geregelt. Das SPD-Papier schlägt nun eine Änderung der RRL dahingehend vor, dass im Falle von künftigen ‚Wetterereignissen nationalen Ausmaßes‘ die Landwirtinnen und Landwirte nur dann finanzielle Mittel erhalten, wenn sie zuvor 5 Prozent ihrer EU-Subventionen freiwillig in einen sog. ‚Nationalen Agrar-Fonds‘ (NAF) eingezahlt haben.

Zur Anschubfinanzierung des Fonds, bspw. für Verwaltungskosten, Personal usw. könnten die derzeitigen klimaschädlichen Steuerbegünstigungen für Landwirtschaftsbetriebe (Agrardiesel) umgewidmet werden und direkt in den Fonds fließen, so der Vorschlag im SPD-Papier.

Ein derartig gestalteter nationaler Agrar-Fonds würde nach dem Prinzip der solidarischen Hilfe zur Selbsthilfe der landwirtschaftlichen Betriebe untereinander fungieren und sie zugleich unabhängiger von nationalen bzw. europäischen Steuerzahlungen machen.

Dies könnte einen positiven Beitrag zur Aufbesserung des Images der Landwirtschaft im Allgemeinen leisten.“

Spiering betont: „Auch wenn der Deutsche Bauernverband abermals die Idee der steuerfreien Risikoausgleichsrücklage ins Spiel bringt, wird diese nicht besser. Dies haben die Sachverständigen im öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses am 14. Januar 2019 bestätigt. Gegen die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage spricht auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes gegenüber vergleichbaren Wirtschaftsbereichen, wie das Handwerk, welches ebenfalls unter witterungsbedingten Einflüssen tätig ist. Maßnahmen und Gelder nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen ist nicht zielführend. Eine Forderung, die im Nordosten Sinn ergeben könnte, ist bei kleinteiligen Höfen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vermutlich wenig zielführend.“