Die Verbeitragung der Direktversicherungen und Betriebsrenten fairer gestalten

Seit 2004 müssen Ruheständler, die gesetzlich krankenversichert sind, auf ihre betriebliche Zusatzversorgung den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Die SPD-Bundestagsfraktion möchte dies ändern.

Für die SPD ist eine auskömmliche Versorgung der Menschen im Ruhestand ein wichtiges Anliegen. „Dazu gehören neben einer verlässlichen gesetzlichen Rentenversicherung auch ein breites und gut funktionierendes Angebot betrieblicher und privater Vorsorge“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering.

Grundsätzlich sollte der Staat die Anreize, die er zu Vertragsbeginn anbietet, im Sinne eines Bestands- und Vertragsschutz beibehalten, ansonsten fühlen sich die betroffenen Personen betrogen.

Die SPD möchte, dass auch bei Betriebsrenten und Direktversicherungen künftig nur noch der halbe Beitragssatz berechnet wird. „Dies würde die Betroffenen deutlich entlasten“, betont Spiering weiter. Zu überlegen wäre ferner, ob im Zuge der Abschaffung der Doppelverbeitragung auch geregelt werden kann, dass der Gesetzgeber im Sozialversicherungsrecht künftig nicht mehr nachträglich in bereits bestehende Verträge und aufgebaute Anwartschaften eingreift.

Noch blockiert die Union eine Einigung zur Entlastung der Rentnerinnen und Rentner, die SPD kämpft aber weiter für eine Änderung. „Wir brauchen die private und betriebliche Vorsorge als Bausteine einer auskömmlichen Altersrente. Die doppelte Beitragslast schafft hier falsche Vorbehalte gegen diese Vorsorge“, meint Rainer Spiering abschließend.