Wochenbericht für die 12. Kalenderwoche 2020

Liebe Leserinnen und Leser meines Wochenberichts,

wir erleben gerade außergewöhnliche Zeiten. Aufgrund der aktuellen Situation sind mein Team und ich seit Montag im Homeoffice. Wir sind unter den bekannten Kontaktdaten weiterhin für Sie zu erreichen.

In dieser Woche war ich im stetigen telefonischen Austausch mit der Fraktionsführung, denn die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Unternehmen darin zu unterstützen, ihre MitarbeiterInnen weiter zu beschäftigen, haben wir den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert. Wir spannen einen Schutzschirm, um Arbeitsplätze zu erhalten und Entlassungen zu vermeiden. Der Bundestag hat diese Regelungen am 13. März 2020 im Eilverfahren beschlossen.

Was beinhalten die befristeten krisenbedingten Regelungen zum Kurzarbeitergeld?

  1. Es reicht, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  2. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
  3. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden.
  4. Den Arbeitgebern werden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Wie funktioniert die Beantragung von Kurzarbeitergeld?

Bei Arbeitsausfall können Arbeitgeber (auch Zeitarbeitsunternehmen) ab sofort Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit vor Ort beantragen.
Wir helfen Unternehmen dabei, liquide zu bleiben. Dafür stellen wir einen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen auf. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Notfallmaßnahmen beschlossen, um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen. Wir wollen verhindern, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldet in Finanznöte kommen. Um die Liquidität der Unternehmen zu sichern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen und zur Senkung von Vorauszahlungen verbessert und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Außerdem hat die Bundesregierung zugesagt, dass bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt werden. Das Volumen dieser Maßnahmen wird ausdrücklich nicht begrenzt. Damit soll gerade auch kleinen und mittelständischen Unternehmen unter die Arme gegriffen werden.

Lebensmittelversorgung

Nach Aussagen der Handelsketten ist die Versorgung mit Lebensmitteln weiterhin gesichert. Der Handel reagiert derzeit auf die verstärkte Nachfrage und stockt das Sortiment auf. Wenn es momentan in einigen Filialen vorübergehend zu leereren Regalen kommt, liegen dem noch nicht angepasste logistische Abläufe und explizit keine Versorgungsprobleme zugrunde.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln wie Kartoffeln oder Getreide ist nicht von der Krise betroffen. Ebenso gilt es, die Fleischereien zu schützen und eine weitere Produktion von Erzeugnissen zu sichern. 

Festzustellen ist der hohe Stellenwert der konventionellen Landwirtschaft, also der maschinellen Bewirtschaftung großer Flächen. Diese Art des Ackerbaus gewährleistet die Grundversorgung mit wichtigen Nahrungsmitteln ohne eine Vielzahl von Erntehelfern.

Coronavirus-Erkrankung im Landkreis Osnabrück und Stadt Osnabrück (stand 20.03.20, 20:00 Uhr):

Derzeit sind in Landkreis und Stadt Osnabrück 192 Personen an Corona erkrankt, 762 sind in Quarantäne. Diese Krankheitsfälle und Quarantänen verteilen sich auf das gesamte Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück. Der Gesundheitsdienst appelliert an Menschen jeden Alters, die persönlichen Kontakte in allen Lebensbereichen auf das Minimum zu beschränken. Da der Coronavirus besonders für ältere Menschen gefährlich ist, sollten diese ganz besonders darauf achten, so wenige persönliche Kontakte wie möglich zu haben und Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn zu bitten, zum Beispiel die Einkäufe für sie mitzuerledigen.

Bitte informieren Sie auch Menschen, die sich nicht regelmäßig im Internet bewegen oder die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, über die Situation.

Weitere Einschränkungen in Landkreis und Stadt Osnabrück (Stand 18.03.20):

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/pressestelle/pressemeldungen/43383-weitere-einschraenkungen-landkreis-und-stadt?fbclid=IwAR0afH75TONyR4PWcKFtFHZgjap4e9gwZa9UYrbxh3qyAH3S-f4W39tnAIk

Ich bitte Sie explizit, in den kommenden Tagen zuhause zu bleiben, auch wenn das Wochenende normalerweise genutzt wird, um Freunde und Verwandte zu treffen.
Um die Infizierungskette zu unterbrechen, ist es jetzt sehr entscheidend, die sozialen Kontakte auf das absolute Minimum herunterzufahren!

Telefonieren, skypen oder schreiben Sie einen Brief an ihre Liebsten – es gibt so viele Möglichkeiten in der heutigen Zeit.

Und bleiben Sie gesund!

Ihr/Euer Rainer Spiering, MdB

 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Bundesgesundheitsministeriums (BMG):    
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Robert-Koch-Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Bundesinnenministeriums (BMI):
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html