Rainer Spiering zum Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

rainer-spiering-schreibtisch7Beim Umbau der Elektrizitätsversorgung im Rahmen der Energiewende spielen intelligente Messsysteme eine wichtige Rolle. Sie können je nach Ausstattung für Letztverbraucher, Netzbetreiber und Erzeuger zweckdienliche Verbrauchsinformationen bereitstellen, zur Übermittlung von Netzzugangsdaten verwendet werden, Steuerungsmaßnahmen unterstützen und als eine Art Kommunikationsplattform im intelligenten Energienetz dienen.

Für die Netzbetreiber geht es um die Modernisierung der Datenerhebung für die Netzplanung, den Netzbetrieb und die Netzabrechnung, der sogenannten Bilanzierung. Bislang erfasst der Verteilnetzbetreiber für sein Netzgebiet die Messwerte aus den Zählern seiner Kunden, plausibilisiert diese und bildet ggf. Ersatzwerte. Diese meldet er dann in aggregierter Form an den Übertragungsnetzbetreiber.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, die Daten von Kunden mit intelligentem Messsystem direkt an die Übertragungsnetzbetreiber zu senden, die dann auch die Bilanzierung übernehmen würden. Kunden mit sog. Standardlastprofilen, die noch nicht über einen intelligenten Zähler verfügen, melden weiter ihre Daten an die Verteilnetzbetreiber.

Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber werden Doppelstrukturen geschaffen, aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber würde die Bilanzkreisabrechnung effizienter gestaltet, erlangten sie frühere und genauere Kenntnisse über das Verbraucherverhalten und könnten gesicherte Kapazitätsbeiträge kontrollieren und abrechnen.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion müssen wir genau abwägen, welche Prozessstrukturen geeignet sind, um Effizienzpotenziale durch die Digitalisierung bei der Marktkommunikation zu nutzen und um gleichzeitig sicherzustellen, dass alle Akteure ihren Aufgaben im System in optimaler Weise gerecht werden können. Da die Energiewende zu über 90 Prozent im Verteilnetz stattfindet, tragen Verteilnetzbetreiber zunehmend Systemverantwortung und Zentralisierungen sind nicht immer zielführend. Wenn die Datenaggregation und Bilanzierung bei den Verteilnetzbetreibern bleiben soll, müssen wir aber prüfen, in welcher Form das Qualifikations- und Organisationsprofil auf der Verteilnetzebene neu zu definieren ist, um den Herausforderungen des Strommarktes 2.0 gerecht zu werden.

Des Weiteren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass der Messstellenbetreiber auch weiterhin die Entgelte für den intelligenten Messstellenbetrieb über diese Rahmenverträge mit Lieferanten abrechnen kann. Eine eindeutige Formulierung in dem Gesetz muss hier Klarheit schaffen.

Derzeit setzen wir uns mit der Forderung auseinander, die Preisobergrenzen für den Einbau und den Betrieb der intelligenten Messsysteme als Netto- und nicht – wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen – als Brutto-Werte anzusetzen. Es bleibt zu prüfen, ob die im Gesetzentwurf definierten Obergrenzen tatsächlich auskömmlich sind. Wir streben eine Lösung an, die die Wirtschaftlichkeit des Rollouts sicherstellt. Der Beratungsprozess im Parlament wird in den kommenden Wochen intensiviert.