Pflege berührt jeden

Der Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering sprach in Bad Laer vor Betreibern privater Altenpflegeeinrichtungen. Die IGPA (Interessegemeinschaft privater Altepflegeeinrichtungen) hatte zur Feier ihres 10 jährigen Bestehens geladen. 

Rainer Spiering stellte in seiner Rede die Errungenschaft der Pflegeversicherung hervor, die vor 20 Jahren eingeführt wurde. „Das Beispiel zeigt, wie vorausschauend Politik funktioniert. Ohne Pflegeversicherung wäre die Versorgung heute gar nicht machbar“, betonte Spiering. Durch den demographischen Wandel brechen althergebrachte Familienbünde weg. Gleichzeitig werden die Menschen immer älter. Der prozentuale Anteil der Altersgruppe der über 80 Jährigen wird sich bis 2050 auf etwa 15% verdreifachen. Auch wenn diese „Alten“ länger „jung“ bleiben, kommt für viele irgendwann der Punkt im Leben, an dem sie Pflege benötigen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird von heute 2 Millionen Menschen auf etwa 4,4 Millionen im Jahr 2050 steigen. Dies wird die Gesellschaft verändern.  Die große Koalition hat daher die Reform der Pflegeversicherung zu einem ihrer zentralen Projekte gemacht. Anfang 2015 ist bereits das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. In kürze steht die Abstimmung zum zweiten  Pflegestärkungsgesetz an.

Mit dem Gesetz sollen die pflegenden Angehörigen entlastet und unterstützt werden, die sich Tag für um ihre Großeltern, Eltern oder auch Freunde kümmern. Gleichzeitig wird den professionellen Pflegekräften der Rücken gestärkt, indem der Pflegeberuf aufgewertet und attraktiver gestaltet wird. Die Leistungen werden erheblich verbessert und flexibler.  „Wir schaffen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und sorgen für eine verstärkte Entbürokratisierung“, so Rainer Spiering weiter. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff bezieht sich bislang vor allem auf körperliche Einschränkungen. Künftig werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Dadurch erhalten alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Außerdem rücken die ganz individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten der Betroffenen in den Mittelpunkt. Alle Pflegegrade erhalten einen -einheitlichen- pflegebedingten Eigenanteil.  Dieser pflegebedingte Eigenanteil wird in den Vergütungsverhandlungen speziell für jede Einrichtung ermittelt. Damit bleibt es bei der Verhandlung leistungsgerechter Pflegesätze.  – Das ist wichtig für die Pflegeeinrichtungen. Gleichzeitig steigt der pflegebedingte Eigenanteil nicht mehr an, wenn jemand einen höheren Pflegegrad bekommt – das ist wichtig für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Viele Betroffene sorgen sich, einen Heimplatz nicht mehr bezahlen zu können, wenn durch eine Höherstufung die finanzielle Belastung steigt.

Darüber hinaus arbeitet die Koalition an einer Änderung des Pflegeberufegesetzes. Neben den Ausbildungsinhalten der Altenpflege sollen zusätzlich Kenntnisse in der Krankenpflege vermittelt werden. Dies wird deshalb immer wichtiger, weil sich durch den steigenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung die Bereiche der Kranken- und Altenpflege immer mehr vermischen. Die steigende Zahl hochbetagter Patientinnen und Patienten im Krankenhaus erfordert in der Krankenpflege zusätzliches Wissen aus der Altenpflege. Umgekehrt wird in den Einrichtungen der Altenpflege, oder bei der ambulanten Pflege zu Hause, immer mehr krankenpflegerisches Wissen benötigt. Nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion ist es deswegen unabdingbar, die bislang getrennte Ausbildung der Kranken- und der Altenpflege künftig in eine Ausbildung zusammenzulegen. Vielfach gibt es Befürchtungen. Aber nicht das Pflegeberufegesetz gefährdet die Altenpflege, sondern das untätige Abwarten und die fehlenden Antworten auf längst bekannte Entwicklungen würden die Sicherstellung einer hochwertigen Pflege in wenigen Jahren gefährden.