Osnabrück fordert eine ergebnisoffene Prüfung aller Energieleitungen

Rainer Spiering, SPD-Bundestagsabgeordneter, informiert: Weitere Hürde für eine Erdverkabelung ist genommen. Bundeskabinett stimmt Teilerdverkabelung für Trassen zu.

Die Verhandlungen und Gespräche zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) gehen in den kommenden Wochen in die entscheidende Phase.
Der Bundestagsabgeordnete Rainer Spiering (SPD) und die Kreisverwaltung haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Teil-Erdverkabelung der Stromtrassen sowohl im Osnabrücker Nord- als auch im Südkreis im EnLAG festschreiben zu lassen. „Die zahlreichen Gespräche mit Bundesminister Gabriel, den Fachpolitikern im Wirtschafts- und Umweltausschuss und die Informationsveranstaltungen mit den Bürgerinnen und Bürgern am 20. Juli 2015 zum Thema Stromtrassen und Erdverkabelung zahlen sich nun aus“, so Spiering.

„Ende Juli hat sich nun die Bundesregierung der Stellungnahme des Bundesrates zum Energieleitungsausbaugesetz angeschlossen und die gesamte Trassenleitung 16 (Wehrendorf-Lüstringen-Gütersloh) in den Katalog der EnLAG-Pilotvorhaben für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgenommen“, verkündete Rainer Spiering (SPD) bereits Mitte August. Das Bundeskabinett hat heute die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angenommen. Diese besagt: „Mit der Streichung in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) ist nunmehr die gesamte Leitung Wehrendorf-Gütersloh Pilotvorhaben für eine Erdverkabelung.“
Weiter sieht die Formulierungshilfe unter bestimmten Voraussetzungen Teil-Erdverkabelung für die Trassen Conneforde – Cloppenburg Ost – Merzen vor.

„Nach bisher geltender Rechtslage wäre Erdverkabelung verboten und alle Leitungen müssten oberirdisch verlegt werden. Der Ende 2014 formulierte Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sah nur Teilerdverkabelung für die Einführungen in die Umspannanlage Lüstringen vor. Dies wäre in Bezug auf die Drehstromleitungen vor dem Hintergrund der weitgehend parallelen Planung und Realisierung von Pilot- und Regelvorhaben unsinnig“, stellt Spiering klar und ergänzt: „Nur wenn man ober- und unterirdische Leitungen ergebnisoffen prüft, bleibt kein Raum für Mutmaßungen und Legendenbildung – das ist unsere Forderung.“

Gerade für das Osnabrücker Land wird die Detailausgestaltung des Gesetzes essentiell sein. Denn aufgrund von Festlegungen der Bundesnetzagentur müssen in unserer Region zahlreiche Aus- und Neubauten von Stromtrassen bewältigen müssen. „Hier muss an einigen neuralgischen Punkten durch die Chance auf abschnittsweise Erdverkabelung eine Entlastung geschaffen werden“, so Spiering.

Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages wird am 14. Oktober 2015 eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus durchführen. Ziel ist es, dass ein geänderter Gesetzesentwurf bis Ende des Jahres durch den Bundestag beschlossen wird.