Gegen Missbrauch, für Verlässlichkeit
Die Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Statistiken zeigen: Rund 80 Prozent aller jungen Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind befristet beschäftigt. Wenn davon sogar 50 Prozent einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von unter einem Jahr haben, und wenn Arbeitsverträge in Drittmittelprojekten sehr viel kürzer sind als die Bewilligungszeiträume der entsprechenden Drittmittel, dann
muss man in vielen Fällen von Missbrauch ausgehen. Das betrifft sowohl das wissenschaftliche als auch das wissenschaftsunterstützende Personal an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
SPD-Bundestagsfraktion setzt Reform durch
Die Attraktivität einer Karriere im Wissenschaftssystem hat in den letzten Jahren unter dieser Fehlentwicklung stark gelitten. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler entscheiden sich immer häufiger gegen eine Karriere im deutschen Wissenschaftsbetrieb oder gehen in Länder mit wesentlich besseren Arbeitsbedingungen und Karrierechancen.
Der SPD-Bundestagsfraktion ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, ein gemeinsames Vorgehen
der Großen Koalition gegen diesen Befristungsmissbrauch im Koalitionsvertrag zu verabreden. Umgesetzt
haben wir dieses Versprechen mit Änderungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), die am
17. März 2016 in Kraft getreten sind. Mit der Reform unterbinden wir zukünftig unsachgemäße Kurzverträge und dämmen prekäre Beschäftigungsverhältnisse für viele der 200.000 beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und zahlreiche weitere Beschäftigte an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein.
Das komplette Informationsblatt zum Download: