Gute Arbeit in der Wissenschaft

Gegen Missbrauch, für Verlässlichkeit

Die  Befristung  von  Arbeitsverträgen  in  der  Wissenschaft  an  Hochschulen  und  außeruniversitären  Forschungseinrichtungen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Statistiken zeigen: Rund 80 Prozent aller jungen Wissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sind befristet beschäftigt. Wenn davon sogar 50 Prozent einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von unter einem Jahr haben, und wenn Arbeitsverträge in Drittmittelprojekten sehr viel kürzer sind als die Bewilligungszeiträume der entsprechenden Drittmittel, dann
muss man in vielen Fällen von Missbrauch ausgehen. Das betrifft sowohl das wissenschaftliche als auch das wissenschaftsunterstützende Personal an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

 

SPD-Bundestagsfraktion setzt Reform durch

Die Attraktivität einer Karriere im Wissenschaftssystem hat in den letzten Jahren unter dieser Fehlentwicklung stark gelitten. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler entscheiden sich immer häufiger gegen eine Karriere im deutschen Wissenschaftsbetrieb oder gehen in Länder mit wesentlich besseren Arbeitsbedingungen und Karrierechancen.

Der  SPD-Bundestagsfraktion  ist  es  nach  intensiven Verhandlungen gelungen, ein gemeinsames Vorgehen
der Großen Koalition gegen diesen Befristungsmissbrauch im Koalitionsvertrag zu verabreden. Umgesetzt  
haben  wir  dieses  Versprechen  mit  Änderungen  im  Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), die am
17. März 2016 in Kraft getreten sind.  Mit der Reform unterbinden wir zukünftig unsachgemäße  Kurzverträge  und  dämmen  prekäre  Beschäftigungsverhältnisse für viele der 200.000 beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und zahlreiche weitere Beschäftigte an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein.

 

Das komplette Informationsblatt zum Download:

 

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