Liebe Leserinnen und Leser meines Wochenberichts,
vorab: Letzte Woche hatte mich die IGPA (Interessengemeinschaft privater Altenpflegeeinrichtungen) zur Feier ihres zehnjährigen Bestehens in Bad Laer eingeladen und gebeten, ein kurzes Grußwort zu halten. In meiner Rede habe ich die Errungenschaften der Pflegeversicherung hervorgehoben, die vor 20 Jahren eingeführt wurde. Das Beispiel zeigt, wie vorausschauend Politik funktioniert. Ohne Pflegeversicherung wäre die Versorgung heute gar nicht machbar. Doch haben sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten verändert. Die große Koalition hat daher die Reform der Pflegeversicherung zu eines ihrer zentralen Projekte gemacht. Anfang 2015 ist bereits das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Demnächst steht die Abstimmung zum zweiten Pflegestärkungsgesetz an. Mit dem Gesetz sollen die pflegenden Angehörigen entlastet und unterstützt werden, die sich Tag für Tag um ihre Großeltern, Eltern oder auch Freunde kümmern. Gleichzeitig wird den professionellen Pflegekräften der Rücken gestärkt, indem der Pflegeberuf aufgewertet und attraktiver gestaltet wird. Die Leistungen werden erheblich verbessert und flexibler. Wir schaffen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und sorgen für eine verstärkte Entbürokratisierung.

Nach zwei Wahlkreiswochen folgen nun zwei Sitzungswochen in Berlin. Nachdem ich montags noch an der Kreistagssitzung in Osnabrück teilgenommen habe, ging es Dienstagmorgen in Berlin mit der AG Bildung los.
Nachmittags folgte die Fraktionssitzung, bei der wieder die Flüchtlingswelle im Vordergrund stand. Wir sprachen über die von der CSU geforderte Errichtung von sogenannten Transitzonen an den deutschen Landesgrenzen. Hier sollen Flüchtlinge mit geringen Aufenthaltschancen ein schnelles Verfahren durchlaufen und bei Ablehnung des Asylantrags bis zur Abschiebung festgehalten werden; dies ähnelt unserer Meinung nach Haftzentren. Dieses Modell halten wir für eine menschenunwürdige und nicht praktikable Lösung. Um die Registrierung, die Asylverfahren und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber besser zu steuern und zu kontrollieren, halten wir es für sinnvoll, dass sich neu ankommende Flüchtlinge ausschließlich in sogenannten Einreisezentren registrieren lassen. Diese Einreisezentren können entweder in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in den bereits beschlossenen Wartezentren betrieben werden. Damit fügen sie sich in schon geschaffene Strukturen ein und ermöglichen es, Asylsuchende rasch im gesamten Bundesgebiet zu verteilen. Um die Verfahren weiter zu beschleunigen, soll über offensichtlich erfolglose Anträge, etwa von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten, direkt im Einreisezentrum entschieden werden, und auch die Rückführung wird dann von dort aus erfolgen.
Neben all den Diskussionen über schnellere Asylverfahren und Abschiebungen dürfen wir die Integration der Menschen, die bei uns bleiben, nicht vergessen. Dem Bildungswesen kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Daher setzten wir uns für einen Neuanfang in der Bildungspolitik ein. Bund, Länder und Kommunen müssen zusammen ein Bildungssystem mit klaren Strukturen und konkreten Maßnahmen schaffen und Bildungsintegration als nationale Aufgabe regeln.
Mittwoch tagte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft wie immer zeitgleich mit dem Bildungsausschuss. Im Landwirtschaftsausschuss debattierten wir abschließend über den Haushalt 2016. Sehr erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass der Wirtschaftsausschuss unserer geforderten Aufstockung zur Eiweißpflanzenstrategie um 2 Mio. Euro zugestimmt hat. Darüber hinaus sprachen wir über den bevorstehenden Besuch der weltweit größten Landtechnik-Messe Agritechnica kommenden Montag. Als zuständiger Berichterstatter freut es mich sehr, dass wir gemeinsam einen Blick auf die Landtechnik werfen und Probleme und mögliche Lösungswege gemeinsam mit Landwirtschaftsexperten diskutieren.
Abends traf ich mich im Rahmen der Parlamentariergruppe Australien mit einer australischen Delegation. Anschließend habe ich mich noch kurz auf dem parlamentarischen Abend des Bauernverbandes sehen lassen.
Der Donnerstag begann mit einem Gespräch mit der Geschäftsführerin des Verbands für Ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (kurz OVID), Petra Sprick. Wir sprachen allgemein über die grundsätzlichen Fragen der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik sowie die agrarpolitische Ausrichtung der GRÜNEN in Richtung Agrarwende und „gutes Essen“. Ein weiteres Thema bildete die nachhaltige Biomasseverwertung (Bioökonomie).
Im Anschluss ging es ins Plenum. Auf der Tagesordnung stand die Neuordnung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der Anteil von Arbeitsverträgen, die über einen sehr kurzen Zeitraum befristet sind, hat ein Maß erreicht, das weder gewollt war noch vertretbar ist. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Der Gesetzentwurf soll Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis korrigieren. Dafür soll unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nichtwissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.
Zwischendrin fanden zwei namentliche Abstimmungen statt.

Freitag verbrachte ich ausschließlich im Plenum. Denn nach einjähriger Debatte wurde heute über die Neuregelung der Sterbehilfe abgestimmt. Zur Abstimmung standen vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe. Mir ist es wichtig, dass der Palliativmedizin ein größtmöglicher Raum zur Verfügung gestellt wird. Die Sterbebegleitung sollte nur möglich sein, ohne dabei zu viel Eingriff zu nehmen. Nach einer langen und sehr interessanten Debatte im Plenum folgten die Abstimmungen. Eindeutig war das Ergebnis: Sterbehilfe ist von nun an künftig verboten – unabhängig davon, ob sie einen kommerziellen Zweck verfolgt oder nicht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes haben wir nun eine klare Regelung geschaffen, denn bislang agierten Sterbehilfevereine und Ärzte in einer rechtlichen Grauzone.
Während der Stimmenauszählung traf ich mich mit der Ver.di-Betriebsgruppe der Sparkasse Osnabrück. Leider hatte ich nicht viel Zeit. Trotzdem hat es mich gefreut, mit ihnen, wenn auch kurz, über die Debatte zur Neuregelung der Sterbehilfe zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr/Euer Rainer Spiering, MdB